KG - Beschluss vom 18.02.2013
8 W 10/13
Normen:
BGB § 546 Abs. 2; BGB § 985; GKG § 41 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 17.01.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 86/12

Streitwert einer Räumungs- und Herausgabeklage gegen den Untermieter

KG, Beschluss vom 18.02.2013 - Aktenzeichen 8 W 10/13

DRsp Nr. 2013/5489

Streitwert einer Räumungs- und Herausgabeklage gegen den Untermieter

Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 5. Februar 2013 wird der Beschluss der Zivilkammer 12 des Landgerichts Berlin vom 17. Januar 2013 abgeändert und der Streitwert auf 30.170,76 € festgesetzt.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

BGB § 546 Abs. 2; BGB § 985; GKG § 41 Abs. 2;

Gründe: