I.
Der Verfügungskläger mietete von der Verfügungsbeklagten eine Wohnung von ca. 51 mqm, ein Hofgebäude von ca. 50 mqm und für die Zeit der Mitbenutzung des Hofgebäudes durch den Ehemann der Verfügungsbeklagten ein Zimmer der nachbarlichen Wohnung von ca. 10 mqm. Die Miete betrug insgesamt 235,00 EUR monatlich.
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