Gegenstand der Verfassungsbeschwerde sind Urteile des Amtsgerichts Charlottenburg und des Landgerichts Berlin, in denen eine auf Räumung einer Mietwohnung gerichtete Klage des Beschwerdeführers abgewiesen wurde.
1. Der Beschwerdeführer richtete an die Beklagte des Ausgangsverfahrens - der Mieterin der Eigentumswohnung des Beschwerdeführers - in den Jahren 2000 bis 2002 insgesamt drei Kündigungserklärungen und begründete diese mit Eigenbedarf.
Die letzte Kündigungserklärung datierte vom 23. April 2002.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|