1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg vom 11. Juni 2013, Aktenzeichen
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
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