Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 16. Mai 2012 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 35.331,81 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz für das Jahr aus einem Betrag von 30.116,62 EUR seit dem 4. Januar 2011 und aus weiteren 5.215,19 EUR seit dem 18. Juni 2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Rechtszüge hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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