OLG Koblenz - Urteil vom 28.03.2013
6 U 720/12
Normen:
BGB § 535 Abs. 2; BGB § 133; BGB § 157;
Fundstellen:
MietRB 2014, 42
ZMR 2013, 2
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 16.05.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 244/11

Umfang der umlagefähigen Betriebskosten in einem Gewerberaummietvertrag

OLG Koblenz, Urteil vom 28.03.2013 - Aktenzeichen 6 U 720/12

DRsp Nr. 2013/7647

Umfang der umlagefähigen Betriebskosten in einem Gewerberaummietvertrag

Ist in einem Gewerberaummietvertrag vereinbart, dass der Mieter die Kosten der Wartung aller im Eigentum der Vermieterin befindlichen Betriebsvorrichtungen zu tragen hat, so umfasst dies auch die Kosten der Wartung der Brandmeldeanlage mit allen Vorrichtungen.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 16. Mai 2012 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 35.331,81 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz für das Jahr aus einem Betrag von 30.116,62 EUR seit dem 4. Januar 2011 und aus weiteren 5.215,19 EUR seit dem 18. Juni 2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Rechtszüge hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 535 Abs. 2; BGB § 133; BGB § 157;

Gründe

I.

Der Darstellung tatbestandlicher Feststellungen bedarf es nicht, weil ein Rechtsmittel gegen das Urteil unzweifelhaft nicht zulässig ist (§§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO).

II.

A. Die Berufung ist zulässig.