Auf die Berufung der Beklagten wird das am 07.05.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam (Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 2004,81 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über den Basiszinssatz aus 81,19 € seit dem 06.01.2009 und aus 1923,62 € seit dem 19.01.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits verteilen sich wie folgt:
Von den Kosten 1. Instanz tragen die Klägerin 95 % und die Beklagte 5 %.
Von den Kosten 2. Instanz fallen der Klägerin 92 % und der Beklagten 8 % zur Last.
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