Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 7.12.2017 - Az. 2-
Es wird ferner festgestellt, dass der Beklagte gegen die Klägerin keinen über einen Betrag von 334,75 Euro hinausgehenden Erstattungsanspruch an außergerichtlich entstandenen Anwaltskosten besitzt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 5 % und der Beklagte 95 % zu tragen.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|