Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31.05. 2012 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wie folgt insgesamt neu gefasst:
Die Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, an den Kläger 6.782,52 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.12.2009 sowie vorgerichtliche Anwalts- und Kopierkosten in Höhe von 620,68 EUR nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.09.2010 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 6.883,84 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 3.612,52 EUR seit dem 30.01.2009 bis zum 02.02.2011 und aus 6.883,84 EUR seit dem 03.02.2011 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 46 % und die Beklagte zu 54 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens der Kläger zu 48 % und die Beklagte zu 52 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gegenstandswert für das Berufungsverfahren: 22.019,07 EUR
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