AG Aachen - Urteil vom 01.03.1999
9 C 370/98
Normen:
BGB § 259 § 535 § 536 ; MHG § 4 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)690a
WuM 1999, 305 [Kurzfassung]

Umlage von Grundbesitzabgaben über die Nebenkosten (Betriebskosten)

AG Aachen, Urteil vom 01.03.1999 - Aktenzeichen 9 C 370/98

DRsp Nr. 2004/1673

Umlage von "Grundbesitzabgaben" über die Nebenkosten (Betriebskosten)

Selbst wenn die Bestimmung in einem Mietvertrag, daß "Grundbesitzabgaben" vom Mieter zu tragen sind, als rechtswirksam angesehen wird, ist ein entsprechender Zahlungsanspruch des Vermieters nur dann fällig, wenn die einzelnen öffentlichen Lasten in der jeweiligen Jahresabrechnung über die Nebenkosten genau spezifiziert aufgeschlüsselt sind.

Normenkette:

BGB § 259 § 535 § 536 ; MHG § 4 ;
Fundstellen
DRsp I(133)690a
WuM 1999, 305 [Kurzfassung]