Das Landgericht Oldenburg möchte einen Mietrechtsentscheid des Oberlandesgerichts Oldenburg einholen und hat dem Senat folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:
Ist bei preisgebundenem Wohnraum der Vermieter mit der Umlage ausgeschlossen, wenn bei der Vermietung von Wohnraum die Vertragsparteien sich auf die Zahlung von Betriebskosten im Sinne der Anlage 3 zu § 27 Abs. 2 der Berechnungsverordnung geeinigt haben, der Vermieter aber nur die Art der Betriebskosten und den Betrag der Gesamtbelastung bekannt gegeben hat, nicht aber die Gesamtbelastung nach den einzelnen Kosten aufgeschlüsselt hat?
Dabei geht das Landgericht von folgendem Sachverhalt aus:
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|