LG Köln, vom 28.08.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 258/03
Unterbrechung der Stromzufuhr durch den Vermieter von Gewerberaum
OLG Köln, Beschluss vom 26.04.2003 - Aktenzeichen 1 U 67/03
DRsp Nr. 2005/13998
Unterbrechung der Stromzufuhr durch den Vermieter von Gewerberaum
»1. Der Vermieter von Gewerberaum ist nicht einem Versorgungsunternehmen gleichzustellen, wenn er als Nebenpflicht die Belieferung des Mieters mit Elektrizität übernommen hat. Er greift widerrechtlich in den Besitz seines Mieters ein, wenn er den Strom absperrt.2. Nur unter engen Voraussetzungen steht ihm nach Treu und Glauben das Recht zu, weitere Schädigungen durch die Stromentnahme eines nicht zahlenden Mieters zu unterbinden.«