Unwirksame Nebenkosten-Vereinbarung in einem Pachtvertrag (Auslegung als Pauschal-Abrede)
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.05.2002 - Aktenzeichen 10 U 96/01
DRsp Nr. 2003/16320
Unwirksame Nebenkosten-Vereinbarung in einem Pachtvertrag (Auslegung als "Pauschal-Abrede")
»Zur Auslegung der Regelung in einem Pachtvertrag "Zur Deckung der Nebenkosten wird vom Pächter eine monatliche Vorauszahlung von 500 DM geleistet" als nicht abzurechnende Pauschale, wenn die umlagefähigen Kostenarten nicht spezifiziert sind.«