Das Rechtsmittel des Klägers, mit welchem er die Abweisung seiner auf Pacht, Nutzungsentschädigung und Schadensersatz gerichteten Zahlungsklage (14.764,00 DM nebst Zinsen) bekämpft, bleibt im Ergebnis ohne Erfolg. Zu den einzelnen Forderungspositionen gilt das Folgende:
I. Pacht für Mai 2000 (1.380,00 DM)
Das Landgericht hat diese Position zu Recht abgewiesen, obwohl unstreitig ist, dass die Beklagte die Pacht für den Monat Mai nicht bezahlt hat.
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