Auf die Rechtsmittel der Klägerin werden das Urteil der Zivilkammer 65 des Landgerichts Berlin vom 22. September 2009 - auch im Kostenpunkt - aufgehoben und das Urteil des Amtsgerichts Lichtenberg vom 23. Juli 2008 geändert, soweit die Klägerin auf die Widerklage verurteilt worden ist, an die Beklagten einen die Summe von 387,70 € nebst Zinsen übersteigenden Betrag zu zahlen. Im Umfang der Aufhebung wird die Widerklage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben. Von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz haben die Klägerin 60 %, die Beklagten 40 % zu tragen. Die Kosten des Revisionsverfahrens tragen die Beklagten.
Von Rechts wegen
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