Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen ein Urteil, durch das eine auf Räumung von Wohnraum gerichtete Klage abgewiesen worden ist.
I. 1. a) Die Beschwerdeführer sind Miteigentümer eines Mehrfamilienhauses, dessen 126 qm große Erdgeschoßwohnung die Beschwerdeführerin zu 1) allein bewohnt. Die Beklagten des Ausgangsverfahrens haben seit 1965 im 2. Obergeschoß des Hauses eine 85 qm große Wohnung gemietet. Die Beschwerdeführer kündigten den Mietvertrag im Jahre 1985 mit der Begründung, die Beschwerdeführerin zu 1) benötige die Wohnung, weil ihr die Erdgeschoßwohnung nach dem Tode ihres Ehemannes zu groß geworden sei. Außerdem seien sie gezwungen, diese Wohnung zu einem marktüblichen Mietzins zu vermieten, da andernfalls die Erhaltung des Hauses nicht möglich sei. Von den Mieteinnahmen müsse ihr Lebensunterhalt bestritten werden.
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