LG Fulda, vom 25.06.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 432/86
OLG Frankfurt/Main, vom 21.02.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 14 U 191/87
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Sonderkündigung nach ländlichem Siedlungsrecht
BVerfG, Beschluß vom 11.09.1997 - Aktenzeichen 1 BvR 392/89
DRsp Nr. 1998/1084
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Sonderkündigung nach ländlichem Siedlungsrecht
Bei dem Sonderkündigungstatbestand nach § 7 RSiedlErgG handelt es sich nicht um eine Enteignung im Sinne von Art. 14 Abs. 3GG, sondern um eine unter Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG fallende Bestimmung von Inhalt und Schranken des von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Rechts, die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.