BayObLG - Beschluß vom 06.08.1987
3 ObOWi 102/87
Normen:
BGB § 535 ; WiSt § 5 Abs. 1;
Fundstellen:
WuM 1988, 318

Verhältnis zwischen Entgelt und Vermieterleistung

BayObLG, Beschluß vom 06.08.1987 - Aktenzeichen 3 ObOWi 102/87

DRsp Nr. 1998/9719

Verhältnis zwischen Entgelt und Vermieterleistung

»Zwischen Entgelt und Vermieterleistung ist ein auffälliges Mißverhältnis gegeben, wenn die Vergleichsmiete um über 50 % überschritten wird.«

Normenkette:

BGB § 535 ; WiSt § 5 Abs. 1;
Fundstellen
WuM 1988, 318