Verjährungsbeginn von Ersatzansprüchen des Vermieters
OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.08.2006 - Aktenzeichen I-10 U 46/06
DRsp Nr. 2007/1568
Verjährungsbeginn von Ersatzansprüchen des Vermieters
Die Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters beginnt bereits im Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache. Das gilt auch dann, wenn das Mietverhältnis erst später ausläuft und noch kein Anspruch des Vermieters auf Rückgabe bestand.