Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen ein Räumungsurteil.
I. Die Beschwerdeführerin ist Mieterin einer Wohnung in Frankfurt am Main. Eigentümer und Vermieter ist der Kläger des Ausgangsverfahrens. Dieser bewohnt derzeit in K bei seiner Mutter in deren Einfamilienhaus ein Zimmer mit Bad, die keine abgeschlossene Wohneinheit bilden.
Der Kläger kündigte das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs: Er wolle mit nunmehr über 50 Jahren einen eigenen Hausstand gründen und am kulturellen Leben einer Großstadt teilhaben. Seine Mutter habe den Wunsch, in ein Alten- und Pflegeheim überzusiedeln; sie wolle den Heimplatz aus den Einnahmen finanzieren, die sie durch die Vermietung ihres Einfamilienhauses erziele. Eine Vermietung sei aber nur möglich, wenn er sein Zimmer in dem Haus räume.
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