I. Die Beschwerdeführer wenden sich gegen ein Berufungsurteil in einem Mietrechtsstreit, in dem sie wegen wiederholter unpünktlicher Mietzinszahlung zur Räumung und Herausgabe der von ihnen bewohnten Wohnung verurteilt wurden.
1. Die Beschwerdeführer sind seit 1986 Mieter dieser Wohnung. Ihr Mietvertrag enthält u.a. folgende Bestimmungen:
§ 5
1. Die Miete, die Vorauszahlungen sowie etwaige Zuschläge sind monatlich im voraus, spätestens am 3. Werktag des Monats ... zu überweisen.
2. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang bzw. die Gutschrift des Geldes an.
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