Vermietung einer Telekommunikationsanlage für 15 Jahre
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2002 - Aktenzeichen 10 U 129/01
DRsp Nr. 2003/16318
Vermietung einer Telekommunikationsanlage für 15 Jahre
»Die Vereinbarung einer Vertragslaufzeit von 15 Jahren bei der Vermietung einer Telekommunikationsanlage begegnet auch dann keinen Wirksamkeitsbedenken, wenn sie im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen erfolgt.«