OLG Düsseldorf - Urteil vom 05.09.2002
24 U 207/01
Normen:
BGB § 535 § 540 Abs. 1 § 541 ;
Fundstellen:
NZM 2003, 945
ZMR 2003, 349

Vertragswidrige Untervermietung von zum Betrieb eines Technologiezentrums gemieteten Gewerberäumen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2002 - Aktenzeichen 24 U 207/01

DRsp Nr. 2003/16319

Vertragswidrige Untervermietung von zum Betrieb eines "Technologiezentrums" gemieteten Gewerberäumen

»1. Sind dem Mieter die Gewerberäume zur Weitervermietung für ein "Technologiezentrum" überlassen, so umfasst dieser Vertragszweck nicht den Betrieb eines "Call-Centers". 2. Duldet der Vermieter einmal die vertragswidrige Untervermietung durch den Mieter, so folgt daraus nicht dessen Recht, erneut ein Untervermietverhältnis außerhalb des Vertragszwecks zu begründen.«

Normenkette:

BGB § 535 § 540 Abs. 1 § 541 ;
Fundstellen
NZM 2003, 945
ZMR 2003, 349