Verwirkung des Anspruchs auf Zahlung der Miete nach Beseitigung eines Mangels
LG Berlin, vom 19.10.1999 - Aktenzeichen 63 S 132/99
DRsp Nr. 2009/7619
Verwirkung des Anspruchs auf Zahlung der Miete nach Beseitigung eines Mangels
Unterläßt der Vermieter es nach Beseitigung eines Mangels der Mietwohnung, die Zahlung des vollen Mietzinses anzumahnen, so verliert er hierdurch nicht den Anspruch auf Zahlung des restlichen Mietzinses.