VI. Checkliste Mieterhöhungsverlangen (§ 558 BGB)

Autor: Emmert

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Nach vorstehenden Ausführungen lässt sich somit folgende Checkliste erstellen, anhand derer die Wirksamkeit einer Mieterhöhung nach den §§  558 ff. BGB überprüft werden kann:

Checkliste Mieterhöhungsverlangen (§  558 BGB)

1. Anwendbarkeit der §§  558 ff. BGB ?

- Ist die Wohnung preisgebunden?

- Fällt die Wohnung unter §  549 Abs.  2, 3 BGB ?

- Ist die Mieterhöhung vertraglich ausgeschlossen?

2. Absender

- Ist der Absender der Vermieter?

- Falls Vermieter-GbR, stammt das Erhöhungsverlangen von der GbR oder den Gesellschaftern?

- Falls Vermietermehrheit, wurde das Mieterhöhungsverlangen von allen Vermietern abgegeben?

- Falls nicht, liegt gegenseitige Bevollmächtigung vor?

- Falls ein Dritter das Mieterhöhungsverlangen abgibt, liegt Vollmacht vor?

3. Adressat

- Ist das Mieterhöhungsverlangen an den richtigen Mieter gerichtet?

- Falls Mietermehrheit, ist das Mieterhöhungsverlangen an alle Mieter gerichtet?

- Ist das Mieterhöhungsverlangen ordnungsgemäß zugegangen?

4. Form des Mieterhöhungsverlangens

- Ist die Textform der §§  126 ff. BGB gewahrt?

- Lässt das Mieterhöhungsverlangen den Aussteller erkennen?

5. Materielle Anforderungen

- Sperrfristen des §  558 Abs.  1 BGB eingehalten?

- Ortsübliche Vergleichsmiete eingehalten?

- Ist das Mieterhöhungsverlangen begründet?

- Bei Mietspiegel:

- Tauglicher Mietspiegel?

- Wohnung richtig und nachvollziehbar eingeordnet?

- Bei qualifiziertem Mietspiegel: