Autoren: Emmert/Wiek |
- Beheizung
In einem Studentenwohnheim muss der Vermieter auch in den gemeinschaftlich genutzten Nebenräumen wie Küche, Toilette, Bad und Flur in der Zeit von 6:00 Uhr bis 23:00 Uhr eine Beheizung auf mindestens 20°C sicherstellen.15)
- Parabolantenne
Die Befristung eines Mietverhältnisses in einem Studentenwohnheim steht einem Anspruch des Mieters auf Installation einer Parabolantenne nicht entgegen.16)
15) | AG Tübingen vom 08.03.1977 - |
16) | AG Charlottenburg vom 01.08.1997 - 24a |
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