Autor: Griebel |
Sofern ein Titel gegen den Schuldner im Hinblick auf die Mietwohnung erwirkt worden ist, ist eine Umschreibung des Titels nach § 727 ZPO ausgehend von der BGH-Rechtsprechung vom 19.06.20081) mangels ersichtlicher Massebefangenheit nicht erforderlich, so dass keine Besonderheiten bestehen.
1) | BGH, Urt. v. 19.06.2008 - IX ZR 84/07, NJW 2008, 2580. |
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