Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird unter Zurückweisung der sofortigen Beschwerde des Klägers der Beschluss des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 10. November 2014 teilweise abgeändert und der Antrag des Klägers vom 16. Oktober 2014 zurückgewiesen.
II.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
III.Beschwerdewert: bis EUR 28.000,--
IV.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
1. 2. 1. 2. 1. 2.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|