BGH - Urteil vom 04.10.2000
XII ZR 44/98
Normen:
AGBG § 3 ; BGB § 535 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2001, 439
NZM 2001, 234
Vorinstanzen:
OLG Naumburg,

Von der DIN abweichende Berechnung der Mietfläche als überraschende Klausel

BGH, Urteil vom 04.10.2000 - Aktenzeichen XII ZR 44/98

DRsp Nr. 2000/9859

Von der DIN abweichende Berechnung der Mietfläche als überraschende Klausel

Es kann nicht von vornherein als überraschende Klausel angesehen werden, wenn bei der Vermietung eines Gewerbeobjekts, das der Vermieter nach den Vorstellungen des Mieters errichtet und aufteilt, die Miete nicht nach den entsprechenden DIN-Vorschriften, sondern unter Einbeziehung von Wandflächen berechnet wird.

Normenkette:

AGBG § 3 ; BGB § 535 ;

Tatbestand:

Mit Formularmietvertrag vom 5. September 1995 vermieteten die Kläger den Beklagten Geschäftsräume in einem neu errichteten Einkaufszentrum zum Betrieb eines Fitneßcenters. Die Parteien streiten über die Höhe des vereinbarten Mietzinses und der Nebenkostenvorauszahlung.

Der Mietvertrag enthält u.a. folgende Bestimmungen:

1. Vertragsgegenstand

Einkaufszentrum F. H. T., H. Straße

1.1 Mietflächen

Die Vermieterin vermietet an die Mieterin im vorgenannten Mietobjekt

1.1.1 eine Bruttomietfläche im 1. Obergeschoß von 472,75 qm.

1.1.2 Auf dieser (n) Fläche (n) wird ein Fitnesscenter mit Saunaanlage eingerichtet. ...