Mit Formularmietvertrag vom 5. September 1995 vermieteten die Kläger den Beklagten Geschäftsräume in einem neu errichteten Einkaufszentrum zum Betrieb eines Fitneßcenters. Die Parteien streiten über die Höhe des vereinbarten Mietzinses und der Nebenkostenvorauszahlung.
Der Mietvertrag enthält u.a. folgende Bestimmungen:
1. Vertragsgegenstand
Einkaufszentrum F. H. T., H. Straße
1.1 Mietflächen
Die Vermieterin vermietet an die Mieterin im vorgenannten Mietobjekt
1.1.1 eine Bruttomietfläche im 1. Obergeschoß von 472,75 qm.
1.1.2 Auf dieser (n) Fläche (n) wird ein Fitnesscenter mit Saunaanlage eingerichtet. ...
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