OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 03.04.2007
18 U 31/01
Normen:
BGB § 463 ;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt am Main - 2-27 O 19/96,

Voraussetzungen der Sachmangelhaftung trotz Gewährleistungsausschluss - Fragliche Zusicherung der Ortsüblichkeit erzielter Mieterträge

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.04.2007 - Aktenzeichen 18 U 31/01

DRsp Nr. 2008/12557

Voraussetzungen der Sachmangelhaftung trotz Gewährleistungsausschluss - Fragliche Zusicherung der Ortsüblichkeit erzielter Mieterträge

»1. Bei Vereinbarung eines umfassenden Gewährleistungsausschlusses haftet der Verkäufer grundsätzlich nur noch unter erhöhten Voraussetzungen wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder arglistigem Verhalten. Das gilt auch, wenn sich bei der Kaufsache eine Vielzahl von Mängeln nachträglich herausstellen. 2. Den in einem notariellen Grundstückskaufvertrag enthaltenen und ausdrücklich zum Gegenstand der Vereinbarung gemachten Angaben über tatsächlich erzielte Mieterträge lässt sich keine Zusicherung des Verkäufers dahingehend entnehmen, dass diese auch ortsüblich sind. Die Angabe von Mieteinnahmen zu einem bestimmten Stichdatum spricht auch dafür, dass keine weitergehende Zusicherung der Höhe oder Rechtmäßigkeit der erzielten Mieten mit der Erklärung verbunden ist.«

Normenkette:

BGB § 463 ;

Tatbestand: