LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 20.08.2012
5 Sa 193/12
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; BGB § 133; BGB § 157;
Fundstellen:
NZA-RR 2012, 622
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 01.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 2670/11

Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung der arbeitsvertraglich vereinbarten Weihnachtsgratifikation bei dauernder Arbeitsunfähigkeit

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.08.2012 - Aktenzeichen 5 Sa 193/12

DRsp Nr. 2012/20364

Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung der arbeitsvertraglich vereinbarten Weihnachtsgratifikation bei dauernder Arbeitsunfähigkeit

Eine Klausel im Arbeitsvertrag, wonach ein Anspruch auf Zahlung einer Weihnachtsgratifikation u.a. nur dann besteht, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Zahlung in einem Beschäftigungsverhältnis zum Arbeitgeber steht, ist dahin auszulegen, dass ein Anspruch auch besteht, wenn der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen zur Arbeitsleistung nicht mehr in der Lage ist.

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 01.03.2012 - AZ.: 5 Ca 2670/11 - wird auf Ihre Kosten zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1; BGB § 133; BGB § 157;

Tatbestand

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob der Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin die von der Beklagten tatsächlich gewährte Weihnachtsgratifikation für das Jahr 2009 zurückzuzahlen.