I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Chemnitz vom 17.02.2023 (
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger wird verurteilt, die der Sparkasse Chemnitz, Bahnhofstraße 51, 09111 Chemnitz, gegenüber der TLG Treuhand Liegenschaftsgesellschaft mbH, Holzmarktstraße 15, 10179 Berlin, eingegangenen Bürgschaften gemäß Urkunde vom 27.02.2001, Aktenzeichen: 162/Pe-wo, über 3.375,00 DM und gemäß Urkunde vom 13.01.2000, Aktenzeichen: 609/Kre-Pie-sü, über 4.500,00 DM an die Beklagte herauszugeben.
3. Der Kläger wird weiter verurteilt, an die Beklagte 690,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 4.069,80 EUR vom 31.10. bis zum 02.12.2020, sowie aus 690,00 EUR seit dem 23.01.2021 zu zahlen.
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