Auf die Berufungen der Beklagten Ziff. 1 und 2 wird das Urteil des Landgerichts Offenburg vom 29.03.2019 - Az.
Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
3.Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Zwangsvollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, sofern nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung ihrerseits Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
5.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
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