BGH, Urteil vom 04.02.1981 - Aktenzeichen VIII ZR 313/79
DRsp Nr. 1996/14425
Vorlage der Vollmacht in beglaubigter Abschrift
Die Vorlage der Vollmacht in beglaubigter Abschrift genügt nicht den Anforderungen des § 174BGB, und zwar auch nicht im Falle der Erklärungsübermittlung durch einen Gerichtsvollzieher.