Auf die Rechtsbeschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss der Zivilkammer 51 des Landgerichts Berlin vom 20. Januar 2009 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 11.043,96 EUR festgesetzt.
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