OLG Köln - Urteil vom 08.01.2013
15 U 45/12
Normen:
BGB § 307; BGB § 133; BGB § 157;
Fundstellen:
MDR 2013, 13
NJW 2013, 1454
ZIP 2013, 6
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 16.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 32 O 317/11

Wirksamkeit der Änderung des Miles & More-Prämienkatalogs

OLG Köln, Urteil vom 08.01.2013 - Aktenzeichen 15 U 45/12

DRsp Nr. 2013/1011

Wirksamkeit der Änderung des "Miles & More"-Prämienkatalogs

1. Hat der Veranstalter des "Miles & More" Bonusprogramms sich selbst Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen, der Prämien, der Prämienstaffel oder sonstiger in den Programmunterlagen beschriebene Abläufe vorbehalten, "sofern dies notwendig erscheint und der Teilnehmer hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird", so eröffnet dies eine Inhaltskontrolle gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB. 2. Die Veranstalterin des Programms durfte unter marktwirtschaftlichen Aspekten auch die nach ihrem unwidersprochen gebliebenen Vorbringen gestiegenen Nachfrage nach Bonusflügen berücksichtigen und eine Anpassung der Zahl der dafür erforderlichen Meilen an diese Gegebenheiten für erforderlich halten.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 16.3.2012 (32 O 317/11) abgeändert und die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 307; BGB § 133; BGB § 157;