OLG Celle - Urteil vom 21.06.2000
9 U 144/99
Normen:
BGB § 196 Abs. 1 Nr. 6 § 138 Abs. 1 § 154 Abs. 1 ; GmbHG § 15 Abs. 4 § 19 Abs. 2 S. 2 § 43 Abs. 4 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2000, 217
Vorinstanzen:
LG Verden, - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 2/98

Wirksamkeit der Gewährung eines Darlehens durch einen Steuerberater; Begriff der gewerbsmäßigen Vermietung

OLG Celle, Urteil vom 21.06.2000 - Aktenzeichen 9 U 144/99

DRsp Nr. 2004/8061

Wirksamkeit der Gewährung eines Darlehens durch einen Steuerberater; Begriff der gewerbsmäßigen Vermietung

»1. Die Gewährung eines Darlehens durch einen Steuerberater an seinen Mandanten beeinträchtigt die berufliche Unabhängigkeit des Freiberuflers. Offengelassen wird, ob der Darlehensvertrag deshalb nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist. 2. Gewerbsmäßigkeit der Vermietung im Sinne des § 196 Abs. 1 Nr. 6 BGB setzt voraus, dass die Vermietung für eine unbestimmte Vielzahl von Geschäften geplant ist und von der Absicht getragen wird, aus derartigen Vermietungsvorgängen Einnahmen zu erzielen. 3. Zur Überwindung der Dissensvermutungsregel des § 154 Abs. 1 BGB

Normenkette:

BGB § 196 Abs. 1 Nr. 6 § 138 Abs. 1 § 154 Abs. 1 ; GmbHG § 15 Abs. 4 § 19 Abs. 2 S. 2 § 43 Abs. 4 ;
Vorinstanz: LG Verden, - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 2/98
Fundstellen
OLGReport-Celle 2000, 217