LG Hamburg - Urteil vom 11.09.2009
311 S 106/08
Fundstellen:
NJW 2010, 162
NZM 2009, 857
WuM 2009, 676
ZMR 2010, 120
Vorinstanzen:
AG Hamburg, vom 06.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen C 24/08

Wohnwerterhöhung durch erhebliche Wärmedämmung der Außenfassade

LG Hamburg, Urteil vom 11.09.2009 - Aktenzeichen 311 S 106/08

DRsp Nr. 2010/2225

Wohnwerterhöhung durch erhebliche Wärmedämmung der Außenfassade

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 06. August 2008 - Geschäftsnr.: 40B C 24/08 - abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, einer Erhöhung der monatlichen Nettokaltmiete für die von ihm genutzte Wohnung ... VII. OG rechts auf Euro 285,13 mit Wirkung zum 01. Februar 2008 zuzustimmen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen hat der Beklagte zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand:

Die Parteien verbindet ein Mietvertrag über eine 47,68 qm große Wohnung in der ... . Die Klägerin begehrt die Zustimmung des Beklagten zu einer Erhöhung der monatlichen Nettokaltmiete um Euro 18,13, d.h. von Euro 267,00 auf Euro 285,13; dies entspricht einer Miete von 5,98 Euro/qm.

Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand der angegriffenen Entscheidung verwiesen.