Autor: Emmert |
Nach vorstehenden Ausführungen lässt sich somit folgende Checkliste erstellen, anhand derer die Wirksamkeit einer Mieterhöhung nach §§ 559 ff. BGB überprüft werden kann:
Wesentliche Punkte bei der Überprüfung von Mieterhöhungen nach §§ 559 ff. BGB | Ja | Nein | Anmerkungen | |
---|---|---|---|---|
I. Notwendige Unterlagen | ||||
1. | Mieterhöhungserklärung Liegt die aktuelle Mieterhöhungserklärung nebst Anlagen zur Einsichtnahme vor (z.B. Original, Kopie, Scan)? | [ ] | [ ] | Falls nein, sollte die Überprüfung abgebrochen werden. |
2. | Modernisierungsankündigung War wegen der Maßnahme eine Modernisierungsankündigung gem. § 555c Abs. 1 BGB erforderlich (nicht der Fall bei einer "Bagatellmodernisierung gem. § 555c Abs. 4 BGB)? | [ ] | [ ] | Bauliche Maßnahmen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat oder die der Einsparung von Primärenergie dienen (§ 555b Nr. 2 und 6 BGB, berechtigen ihn gem. § 559 Abs. 1 BGB nicht zu einer zu einer Mieterhöhung wegen Modernisierung. |
| Falls ja: Ist eine solche ordnungsgemäß erfolgt, und liegt diese vor? | [ ] | [ ] | Auch wenn es an einer Modernisierungsankündigung fehlt, schließt dies das Mieterhöhungsrecht des Vermieters nicht aus, die Fälligkeit der Mieterhöhung verschiebt sich aber um sechs Monate (§ 559 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BGB). |
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|