Autoren: Griebel/Wiek |
Der Rechtsentscheid gem. § 541 ZPO a.F. ist im Jahr 2002 abgeschafft worden. Der Zugang zum BGH in Wohnraummietsachen ist durch die mögliche Zulassung der Revision oder Rechtsbeschwerde durch die Landgerichte eröffnet. Abweichend vom früheren Rechtsentscheidverfahren sind die Oberlandesgerichte für die Entscheidung grundlegender Fragen in Wohnraummietsachen nicht mehr zuständig. Nach der Überleitungsvorschrift des §
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