Auf die Rechtsmittel des Beklagten werden das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Heidelberg vom 24. Juni 2013 aufgehoben und das Urteil des Amtsgerichts Heidelberg vom 31. August 2012 abgeändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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