Der Beteiligten zu 1 wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Fristen zur Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 4. Dezember 2008 gewährt.
Diese Rechtsbeschwerde wird auf Kosten der Beteiligten zu 1 zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 22.700 EUR.
I.
Die Beteiligten sind zu je ½ Miteigentümer des im Eingang dieses Beschlusses bezeichneten Grundbesitzes. Sie betreiben das Versteigerungsverfahren zum Zweck der Aufhebung der Gemeinschaft.
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