Der Kläger nimmt die Beklagte als Zwangsverwalter auf Zahlung von abgerechneten Nebenkosten für die Jahre 1998 und 1999 für das von der Beklagten im Umfang des Vertrages vom 19.08.1997 angemietete Grundstück R. 1, 4 M., in Anspruch. Der Mietvertrag, auf den im Einzelnen verwiesen wird (GA 150 - 164), enthält in § 4 Nr. 3 a eine Abwälzung der Betriebskosten i.S. der Anlage 3 zu §
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