I.
Die Klägerin als ehemalige Mieterin verlangt nach Beendigung eines Mietverhältnisses von dem Beklagten als ehemaligem Vermieter die Rückzahlung von auf die Miete geleisteten Umsatzsteuerbeträgen. Dieser Anspruch in einer nach Teilzahlung verbleibenden Höhe von 23.695,07 ist zwischen den Parteien unstreitig. Sie streiten über die Frage, ob der Beklagte wirksam mit Ansprüchen auf restliche Miete für die Zeit von Mai 2003 bis Juni 2004 aufgerechnet hat.
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