Der Einspruch der Beklagten ist zulässig. Er ist form- und fristgerecht innerhalb der Einspruchsfrist beim Gericht eingegangen. Das Versäumnisteilurteil ist gleichwohl aufrechtzuerhalten, weil die Berufung zulässig und begründet ist.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|