I.
Die zulässige Berufung hat in der Sache in Höhe eines Betrages von 1.125,68 EURO Erfolg. Sie führt zur Abänderung des Urteils insoweit, als die Beklagten unter Klageabweisung im Übrigen zur Zahlung rückständiger Mietzinsen und Nebenkostenforderungen in Höhe von 8.517,27 EURO zu verurteilen sind. Im Einzelnen gilt Folgendes:
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