Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 17.05.2022 wird der am 19.04.2022 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Eschweiler,
Gerichtskosten dieses Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten in beiden Instanzen findet nicht statt.
II.Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 19.05.2022 gegen den am 19.04.2022 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Eschweiler,
Die Gerichtskosten dieses Beschwerdeverfahrens hat die Beteiligte zu 2) zu tragen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten in beiden Instanzen findet nicht statt.
I.
Am xx.xx.2021 ist A B (im Folgenden: Erblasser) verstorben. Er war in zweiter Ehe verheiratet mit der Beteiligten zu 1). Die Beteiligte zu 2) ist seine Tochter aus seiner ersten (geschiedenen) Ehe.
Der Erblasser hatte unter dem 05.11.2016 ein privatschriftliches Testament errichtet, das u.a. folgenden Inhalt hat:
"Nach meinem Tode möchte ich mein Vermögen wie folgt aufteilen
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