AG Mannheim, vom 08.08.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 10 C 10332/96
Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung; Flächenberechnung nach WoBindG
LG Mannheim, Urteil vom 05.03.1997 - Aktenzeichen 4 S 182/96
DRsp Nr. 2001/10220
Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung; Flächenberechnung nach WoBindG
1. Ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung besteht, wenn hierdurch die Hilfebedürftigkeit des von Sozialhilfe lebenden Mieters verringert wird.2. Berechnung der untervermieteten Wohnfläche nach § 21 Abs. 1WoBindG.3. Der Vermieter hat nur dann einen Anspruch auf Zahlung eines Zuschlages wegen Untervermietung, wenn er zuvor ein Erhöhungsverfahren durchgeführt hat.