Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 24. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 12. Dezember 2013 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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