Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen vom 10.06.2021 -
Die Klage wird abgewiesen.
3.Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4.Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten über die Zahlung von Weihnachtsgeld für die Jahre 2018, 2019 und 2020.
1. 2.
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