Mietminderung bei Schimmelpilzbildung aufgrund unzureichender Entlüftung des eingeschlossenen Badezimmers
LG Bochum, Urteil vom 08.11.1991 - Aktenzeichen 5 S 100/91
DRsp Nr. 1995/2076
Mietminderung bei Schimmelpilzbildung aufgrund unzureichender Entlüftung des eingeschlossenen Badezimmers
Ein zur Mietzinsminderung berechtigender Fehler der Mietsache liegt vor, wenn in einem fensterlosen Badezimmer mit Zwangsentlüftung die Badewanne zum Duschen benutzt wird und dadurch Feuchtigkeitsschäden (Schimmelpilzbildung) verursacht werden.